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SMV

Unsere Meinung zählt
Die SMV-Sitzungen an unserer Schule finden in der Regel wöchentlich statt, an denen alle Klassensprecherinnen und -sprecher und ihre Stellvertreterinnen und -vertreter der Haupt- und Werkstufen teilnehmen.

Die Sitzung wird vom Schulsprecher bzw. der Schulsprecherin gemeinsam mit der Verbindungslehrerin oder dem Verbindungslehrer geleitet. Eine Schülerin oder ein Schüler schreibt währenddessen ein Protokoll am PC, das dann im Anschluss ausdruckt und in den Klassen verteilt wird.

An Entscheidungsprozessen, die die Schülerinnen und Schüler betreffen, wird die SMV regelmäßig beteiligt (z. B. Pausenhofgestaltung, Auswahl der Pausenhofspiele, Beteiligung am Sommerfest).


Die Satzung der SMV

1. Aufgaben der SMV

Interessenvertretung der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, in der Schulkonferenz und Personen außerhalb des Schullebens.
Beteiligung an Organisationsaufgaben in der Schule. Das SMV-Team muss der Beteiligung zustimmen.
Selbst gewählte Aktivitäten aus fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich.

2. Zusammensetzung der SMV-Versammlung

Die SMV-Versammlung besteht aus den Klassensprecherinnen und -sprechern, den Schulsprecherinnen und -sprechern, Protokollanten und der Kassiererin bzw. dem Kassierer.
Nur die Klassensprecherinnen und -sprecher, Schulsprecherinnen und -sprecher und ihre Vertreterinnen und Vertreter haben in der SMV ein Stimmrecht
Jede Vertreterin und jeder Vertreter in der SMV hat nur eine Stimme, egal wie viele stimmberechtigte Ämter sie oder er besetzt.

3. Beschlußfähigkeit der SMV-Versammlung

Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit Handzeichen.

4. SMV-Sitzungen

Die SMV–Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Die Klassensprecherinnen und -sprecher und deren Stellvertreterinnen und -vertreter müssen zu jeder SMV-Sitzung erscheinen. Wenn sie keine Zeit haben, müssen sie sich bei der Schulsprecherin bzw. dem Schulsprecher entschuldigen.
Die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher und deren Stellvertreter leiten die Sitzungen. Sie werden vom Verbindungslehrer unterstützt.
Wenn eine Klasse (über die Hälfte) nicht mit der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher oder der Stellvertreterin (bzw. dem Stellvertreter) zufrieden ist oder wenn die Klassensprecherin oder der Klassensprecher oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter 3 mal unentschuldigt bei den SMV Sitzungen fehlte, findet eine Neuwahl statt. Die Neuwahl regelt das Wahlteam der SMV (3 Schülerinnen und Schüler). Das Wahlteam kündigt die Neuwahl in der Klasse an und führt die Wahl zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer durch.

5. Schülersprecherwahl

Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher muss ab der 7. Klasse sein.
Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher müssen nicht unbedingt Klassensprecherin/-sprecher sein.
Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher und dessen Stellvertreter werden von der SMV gewählt.
Es findet ein Wahlgang statt. Wer die meisten Stimmen hat, ist Schülersprecherin bzw. -sprecher, wer die zweit meisten Stimmen hat ist Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt jeweils ein Schuljahr.
Wahlen finden in der ersten SMV-Sitzung eines neuen Schuljahres statt.
Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher kann von der SMV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit abgewählt werden.

6. Verbindungslehrerin ode Verbindungslehrer

Der Schülerrat stimmt zu Beginn eines Schuljahres einer Verbindungslehrerin oder einem Verbindungslehrer zu. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr.
Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer ist die Verbindungsperson der Schülerinnen und Schüler und der SMV hin zum Lehrerkollegium und sollte die Arbeit der SMV unterstützen.

7. Kassierer oder Kassierin

Die Kassiererin oder der Kassierer wird vom Schülerrat in der zweiten Schülerratssitzung für ein Jahr gewählt.
Sie oder er unterstützt die Verbindungslehrerin oder den Verbindungslehrer bei der Führung der SMV-Kasse.
Ein Mal im Schuljahr wird die SMV darüber informiert.

8. Die Schriftführerin oder der Schriftführer

Die Schriftführerin oder der Schriftführer muss von jeder SMV-Sitzung ein Protokoll anfertigen, welches am SMV-Brett ausgehängt werden muss.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer von der SMV ist auf ein Jahr gewählt.

9. Änderung der SMV–Satzung

Bei einer Satzungsänderung müssen mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten SMV-Mitglieder anwesend sein. Alle Stufen müssen vertreten sein.
Die SMV-Satzung kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden geändert werden.